Factoring nach Art der Forderungsabtretung

Beim Factoring tritt der Kunde seine Forderungen an das Factoringunternehmen ab. Bei dieser Form der Unternehmensfinanzierung unterscheidet man verschiedene Arten der Forderungsabtretung:

Der Schuldner erhält eine Benachrichtigung bezüglich der abgetretenen Forderung. Mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen die Zahlungen auf die Forderungen allein an den Factor.

Die abgetretene Forderung ist für den Debitor nicht sichtbar, da er keine Information vom Kunden darüber erhält. Für das Factoringunternehmen entsteht das Risiko, dass es die Forderung nicht verifizieren kann, es besteht demnach die Gefahr, dass ein Kunde nicht existierende Forderungen geltend machen möchte. Der Factor bietet diese Variante meist nur an, wenn eine Zusammenarbeit mit erstklassigen und bekannten Adressen möglich ist. Die Folge: Die Sicherheiten werden verstärkt, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern.

Der Debitor erhält keine Information über die Abtretung der Forderungen an ein Factoringunternehmen, allerdings bekommt er die Daten für ein Zahlkonto oder die Bankverbindung des Factors genannt, an die er zu zahlen hat. Damit soll der Zahlungsrückfluss direkt zum Forderungsinhaber gelangen. Zahlen die Debitoren mit Schecks kommen weitere Verfahren des halb-offenen Factoring zur Anwendung.

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